So funktioniert es

Wie ein öffentlicher Auftrag vergeben wird — und an welcher Stelle dieses Verzeichnis ansetzt.

Der Weg eines Auftrags

  1. Bedarf. Eine Behörde, Stadt, Klinik oder ein Stadtwerk braucht etwas.
  2. Bekanntmachung. Der Auftrag muss öffentlich angekündigt werden — das ist der Eintrag, den wir auswerten.
  3. Angebote. Unternehmen bieten innerhalb der Frist.
  4. Zuschlag. Wer gewinnt, wird in einer Zuschlagsbekanntmachung genannt — auch das werten wir aus, und genau das findet man sonst nirgends nach Ort sortiert.

Was das für ein Unternehmen wert ist

Zwei Fragen entscheiden, ob sich ein Angebot lohnt: Wer in meiner Nähe kauft überhaupt, was ich anbiete? und gegen wen bewerbe ich mich? Die erste beantwortet die Seite eines Ortes oder einer Warengruppe, die zweite die Seite einer Vergabestelle: dort steht, was sie in zwölf Monaten ausgeschrieben hat.

Warum das kostenlos ist

Weil die Daten es sind. Amtliche Bekanntmachungen sind nach § 5 UrhG gemeinfrei, und der Bund stellt sie über eine offene Schnittstelle bereit. Wir sortieren sie — mehr nicht.

Wir nennen keine Preise. Einen Auftragswert veröffentlichen nur rund 15 % der Zuschlagsbekanntmachungen. Daraus einen Durchschnitt zu rechnen wäre eine Erfindung. Wir zählen, was vollständig vorliegt: wie viele Aufträge, in welcher Warengruppe, von wem.

Zwölf Monate, nicht die ganze Geschichte. Ausgewertet sind die Bekanntmachungen von 2025-09 – 2026-08 — 275.497 Bekanntmachungen. Was älter ist, steht hier nicht. Wer in diesem Zeitraum nichts ausgeschrieben oder nichts gewonnen hat, fehlt.

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf — Bekanntmachungsservice, Beschaffungsamt des BMI, über die offene OCDS-Schnittstelle. Zeitraum 2025-09 – 2026-08. Die Schnittstellenbeschreibung ist im Datenportal des Bundes unter CC0 geführt; amtliche Bekanntmachungen sind nach § 5 UrhG gemeinfrei.

Wir sehen für Sie nach

Drei Fragen, dann sagen wir Ihnen, welche Stellen in Ihrer Nähe kaufen, was Sie anbieten. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos und unverbindlich. Das Verzeichnis gehört keiner Vergabestelle und vermittelt keine Aufträge.